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Hygieneregeln

Alles, was Sie als Konferenzteilnehmer wissen müssen

Wir freuen uns, dass wir Sie bei unserer 1. Stuttgarter Sexarbeits-Konferenz 2021 begrüßen dürfen. Natürlich achten wir besonders auf die Gesundheit und Sicherheit unserer Besucher. Um diese zu gewährleisten und um auf die neuesten Entwicklungen eingehen zu können, steht das Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden des Landes Baden-Württemberg. Die entsprechenden Vorgaben werden vom Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle umgesetzt, um Ihnen einen sorgenfreien Besuch zu ermöglichen.

Allgemeine Maßnahmen
  • Im gesamten Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle stehen ausreichend Desinfektionsspender zur Verfügung. Zudem werden in allen Sanitäranlagen ausschließlich Papierhandtücher bereitgestellt.
  • Nach jeder Veranstaltung werden die Sanitäranlagen, Türklinken, Handläufe und Stühle desinfiziert.
  • Das Gebäudemanagement im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle kann durch seine Lüftungsanlage eine permanent gute Durchlüftung gewährleisten, wodurch das Risiko einer Übertragung durch Aerosole bereits gemindert wird.
  • Um die Besucher und Mitarbeiter zu schützen, wurden in den entsprechenden Bereichen (Bsp.: Empfang, Kartenverkauf) transparente Trennwände aus Kunststoff angebracht.
  • Das Hygienekonzept für die Nutzung der Garderoben finden Sie hier zum Download.
  • Im gesamten Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle wird durch Plakate und Aushänge auf die aktuell geltenden Maßnahmen verwiesen.
  • Durch speziell geschultes Personal werden die Schutz- und Hygienemaßnahmen, sowie der Sicherheitsabstand, im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle überwacht.
  • Wir empfehlen allen Besuchern und Veranstaltern, die Corona-App des Bundes zu benutzen.
Zutrittsverbot

nach § 7 der Corona-Verordnung haben

  • Personen, die in Kontakt mit Corona-Infizierten stehen oder standen, sofern seit diesem keine 14 Tage vergangen sind.
  • Personen, die die typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen. Dazu zählen Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen.
3-G-Regelung

Bei Eintritt in die Veranstaltungsstätte ist die „3-G-Regelung“ zu beachten welche auch überprüft wird. Es werden nur Personen in die Veranstaltungsstätte eingelassen, die „genesen“ oder „vollständig geimpft“ sind, oder die einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen.

Abstandsregelung

In allen Bereichen des Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle gilt die Abstandsregelung von 1,5 Metern nach Corona-Verordnung. Ausnahmen gelten nur für Familien, Partner und Personen, die im gleichen Haushalt leben.

Maskenpflicht

Bei der 1. Stuttgarter Sexarbeits-Konferenz muss durchgängig ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Das gilt für den Einlass und auch im gesamten Hallenbereich. Ein ärztliches Attest befreit von der Mund-Nasen-Schutz P­flicht nicht!

Wird das Tragen verweigert, wird der Zutritt zur Halle verwehrt.

Der Mund-/ Nasenschutz darf in den Bereichen, in denen der Verzehr von Speisen und Getränken gestattet ist und am Platz, wenn der Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden kann, abgenommen werden. Ansonsten muss der Mund-/ Nasenschutz durchgehend, auch während der Veranstaltung, getragen werden.

Hygieneregeln
  • Vermeiden Sie Berührungen. Verzichten Sie auf Händeschütteln oder Umarmungen, wenn Sie andere Menschen begrüßen oder verabschieden
  • Achten Sie auf Hygiene beim Husten und Niesen. Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer
  • Halten Sie die Hände vom Gesicht fern. Vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.
  • Waschen Sie sich regelmäßig Ihre Hände. Waschen Sie sich mindestens 20 Sekunden Ihre Hände mit Wasser und Seife.
Die aktuell geltenden Regeln nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Seit dem 16. August 2021 gilt die neue Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg. Zusammengefasst sind in dieser folgende Punkte festgeschrieben:

  • Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Informationsveranstaltungen Betriebs- und Vereinsfeiern sowie Sportveranstaltungen sind zulässig.
  • Veranstaltungen die eine Anzahl von 5.000 Besucherinnen und Besuchern übersteigen, dürfen nur mit bis zu 50 % der zugelassenen Kapazität (max. 25.000 Personen) belegt werden.
  • Sofern die Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfindet, ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet. Zweifach geimpfte und genesene Personen dürfen der Veranstaltung beiwohnen („3-G-Regelung“).
  • Wer eine Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenerhebung nach § 6 durchzuführen.
  • Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7.
  • Beim Abhalten der Veranstaltung sind die Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 einzuhalten.
  • Das Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle bietet aufgrund ihrer Beschaffenheit als Kultur- und Kongresszentrum und ihrer Größe sehr gute Voraussetzungen für einen Spielbetrieb unter Voraussetzung eines der aktuellen Rechtsverordnung sowie der Bundesgesetzgebung entsprechenden Infektionsschutz- und Hygienekonzepts.

Informationen des Kultur- und Kongresszentrums Liederhalle

Informationen zum Infektionsschutz

Infektionsschutz- und Hygienekonzept (PDF)